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Neuigkeiten
31.10.2018, 12:15 Uhr | Thomas Eusterfeldhaus
NRW-Sportstättenförderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“
CDU Bocholt: Ein guter Tag für den Sport in Bocholt!
Die NRW-Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt, Andrea Milz, hat gestern in Düsseldorf bekannt gegeben, ein neues Sportstättenförderprogramm des Landes aufzulegen. Das neue Förderprogramm soll die bereits bestehende Förderung der Sportinfrastruktur durch die kommunale Sportpauschale und das Bürgschaftsprogramm für Sportstätten der NRW.BANK ergänzen.

Zu den Plänen der Landesregierung erklären der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bocholt, Burkhard Weber, und Thomas Eusterfeldhaus, Vorsitzender des Sportausschusses:
Rainer Sturm / pixelio.de
"Mit dem neuen Förderprogramm wird die Sportförderung in Nordrhein-Westfalen deutlich ausgebaut. Dass die Landesregierung und die sie im Landtag tragenden Fraktionen von CDU und FDP über die im Koalitionsvertrag vereinbarten Fördersummen hinaus noch mehr Mittel zur Verfügung stellen wollen, zeigt, welch großen Stellenwert der Sport für diese Koalition hat.

Wir werden uns in den nächsten Monaten gemeinsamen mit Verwaltung, Sportvereinen und Stadt-Sport-Verband die Fördervoraussetzungen genau anschauen und prüfen, welche möglichen Projekte in Bocholt für eine Förderung über das neue Programm in Frage kommen.

Klar ist bereits heute: Es ist ein guter Tag für den Sport in Bocholt und vor allem für die zahlreichen Ehrenamtlichen, die in unseren Vereinen tätig sind und durch ihren unentgeltlichen Einsatz einen wichtigen Beitrag für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft leisten. Ihr Engagement erfährt durch die geplante, deutliche Erhöhung der Sportförderung des Landes eine zusätzliche Wertschätzung. Wir werden uns daher dafür einsetzen, dass auch Bocholt von den zusätzlichen Landesmitteln profitieren wird."

Über das neue Förderprogramm "Moderne Sportstätte 2022" werden den Sportvereinen und Verbänden in den Jahren 2019 bis 2022 insgesamt 300 Millionen Euro zur Modernisierung und Instandsetzung, zur energetischen Sanierung, für den Umbau und Ersatzneubau von Sportanlagen sowie für den barrierefreien Ausbau von Sportstätten bereitgestellt werden. Die Mittel, die nicht zurückgezahlt werden müssen, können im Rahmen von Projektanträgen abgerufen werden. Die Details des neuen Förderprogramms, wie etwa die konkrete Förderrichtlinie, sollen in den nächsten Wochen erarbeitet werden.