In Bocholt wird zurzeit intensiv über den Haushaltsplanentwurf der Stadt Bocholt für das Jahr 2015 diskutiert. Dies nahm der Vorstand des Ortsverbandes Mitte zum Anlass, den Leiter des Fachbereiches Finanzen, Kai Elsweier, einzuladen und sich über die Haushaltslage zu informieren.
Zum Einstieg in die Thematik erläuterte Elsweier die grundlegende Systematik der kommunalen Haushalts-führung und des Finanzausgleichs in Nordrhein-Westfalen. Zudem ging er auf die Entwicklungen auf Kreisebene sowie beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe ein.
Sodann stellte er den Anwesenden die Eckdaten des städtischen Haushaltes für das laufende Jahr dar. Der erste Entwurf des Ergebnisplans weise ein Defizit von rund 12 Millionen Euro aus. Die wichtigsten Erträge der Stadt seien zum einen die kommunalen Steuern (Grund- und Gewerbesteuer) sowie zum anderen die Zuweisungen seitens des Landes NRW im Zusammenhang mit dem kommunalen Finanzausgleich. Auf der Seite der Aufwendungen schlagen vor allem die Transferaufwendungen, die Personalkosten sowie die Aufwendungen für Sach- und Dienst-leistungen zu Buche. Dabei seien in den letzten Jahren vor allem die Aufwendungen im Bereich der Kindertagesein-richtungen stark angestiegen, was vor allem mit der verstärkten Betreuung von Kindern unter 3 Jahren zu tun habe, so Kai Elsweier.
Zum Abschluss blickte der Leiter des Fachbereiches Finanzen auf die Ausgleichsrücklage der Stadt. Aktuell sei diese mit rund 80 Millionen Euro gefüllt und könne zum Ausgleich von Defiziten im Ergebnisplan genutzt werden, bis sie vollständig aufgebraucht sei. Danach müsste die Stadt im Falle von Defiziten im Ergebnisplan ihr originäres Eigenkapital verzehren, so Elsweier.
Er machte zudem darauf aufmerk-sam, dass der vom Rat beschlossene Schuldendeckel in Höhe von 155 Millionen Euro über den Finanzplanungszeitraum gesehen eingehalten werde.
Um die Haushaltslage der Stadt zu stabilisieren hatte der Kämmerer ein Maßnahmenpaket vorgeschlagen, das folgende drei Komponenten enthält: eine Reduzierung der jährlichen Zuführung zum Pensionsfonds, eine 10-prozentige Anhebung des Hebesatzes zur Grundsteuer B und das Aussetzen von Investitionen.