Junge Union: Entscheidung über die Entsendung des Kämmerers in den Verwaltungsrat der Stadtsparkasse muss nach der Kommunalwahl erfolgen!

Pressemitteilung

12.12.2013, 15:22 Uhr | Thomas Eusterfeldhaus

Die Junge Union Bocholt hält den Vorschlag der Verwaltung, den Stadtkämmerer bereits zum jetzigen Zeitpunkt für die kommende Wahlperiode des Rates (2014-2020) als beratendes Mitglied in den Verwaltungsrat der Stadtsparkasse zu entsenden, für äußerst problematisch und fordert die Verwaltung eindringlich auf, Diskussion und Beschlussfassung dazu bis nach der Kommunalwahl am 25. Mai zurückzustellen.

Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden nach den Bestimmungen des Sparkassengesetzes NRW für die Dauer der Wahlzeit der Vertretung des Trägers gewählt. Damit gibt es für die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat – egal ob als stimmberechtigtes oder beratendes Mitglied – eine klare zeitliche Bindung an die Wahlperiode des Rates, was auch für alle anderen städtischen Gremien gilt. Alle erforderlichen Personalentscheidungen werden daher üblicherweise zu Beginn einer neuen Wahlperiode gefällt, was auch der Verwaltung bekannt sein sollte. Dazu zählen dann auch die Entscheidungen über die personelle Zusammensetzung und den Vorsitz des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse.

"Wir können doch nicht allen Ernstes fünf Monate vor einer Kommunalwahl eine Personalentscheidung treffen, die die kommende Wahlperiode des Rates betrifft. Von der juristischen Frage, ob ein solcher Ratsbeschluss überhaupt irgendeine Bindungswirkung für den neuen Rat hätte, mal ganz abgesehen, gebietet es der Respekt vor dem Wählervotum das Thema dann zu diskutieren, wenn es ansteht, nämlich nach der Kommunalwahl. Insofern erwarten wir vom Bürgermeister, dass er die Ratsvorlage zurückzieht und den Weg für eine ergebnisoffene Diskussion nach der Kommunalwahl frei macht", so der Bocholter JU-Vorsitzende Julian Kiefmann und Ratsmitglied Thomas Eusterfeldhaus, der dem Verwaltungsrat der Stadtsparkasse als stellvertretendes Mitglied angehört.